Umfang der
Angemessenheitsprüfung
Die Angemessenheitsprüfung bezieht sich auf Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers.
Nicht geprüft werden insbesondere:
01
persönliche Anlageziele
02
finanzielle Verhältnisse
03
individuelle Risikobereitschaft
04
Verlusttragfähigkeit
05
steuerliche Situation
06
wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Anlage
Wenn eine Anlage nicht angemessen erscheint
Erscheint eine Finanzanlage auf Grundlage der Angaben des Anlegers nicht angemessen, wird ein entsprechender Warnhinweis erteilt.
Ein Warnhinweis wird ebenfalls erteilt, wenn der Anleger die für die Angemessenheitsprüfung erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig macht.
Der Warnhinweis hindert den Anleger nicht daran, eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung zu treffen.