Ri­si­ko­hin­wei­se zu Fi­nanz­an­la­gen

Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden.

Wesentliche Risiken

RisikoHinweis
TotalverlustrisikoDer Anleger kann das eingesetzte Kapital vollständig verlieren.
Keine EinlagensicherungDie Anlage unterliegt nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.
Eingeschränkte VeräußerbarkeitDie Anlage kann während der Laufzeit möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt verkauft werden.
IlliquiditätsrisikoDer Anleger kann während der Laufzeit möglicherweise nicht kurzfristig über sein Kapital verfügen.
BonitätsrisikoRückzahlung und Erträge hängen von der wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit des Emittenten ab.
InsolvenzrisikoBei Insolvenz des Emittenten kann ein vollständiger Verlust eintreten.
PrognoserisikoWirtschaftliche Planungen und Erwartungen können sich als unzutreffend erweisen.
LaufzeitrisikoDas Kapital kann für die vereinbarte Laufzeit gebunden sein.
Zins- und AusschüttungsrisikoZinsen, Ausschüttungen oder Rückzahlungen können geringer ausfallen oder vollständig ausbleiben.
KostenrisikoKosten und Provisionen können die Rendite mindern.
Steuerliches RisikoSteuerliche Auswirkungen können sich ändern und hän­gen von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab.
Regulatorisches RisikoGesetzliche oder auf­sichts­recht­li­che Änderungen können Auswirkungen auf die Finanzanlage haben.
Blindpool-RisikoFinanzierungsangebote mit Blindpool-Struktur werden über MVP Finance Invest nicht veröffentlicht.

Anleger sollten eine An­la­ge­ent­schei­dung nur treffen, nachdem sie die vollständigen Pro­dukt­un­ter­la­gen sorg­fäl­tig gelesen und verstanden haben.

Risiken nach Art der Vermögensanlage

Je nach Art und rechtlicher Ausgestaltung der Vermögensanlage können unterschiedliche Risiken bestehen. Die folgende Übersicht gibt einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind stets die konkreten Angebotsunterlagen und die angebotsspezifischen Risikohinweise.

Unternehmens- und Totalverlustrisiko: Der Anleger nimmt unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg des Unternehmens teil. Ausschüttungen können ausfallen und bei negativer Entwicklung kann das eingesetzte Kapital teilweise oder vollständig verloren gehen.


Treuhänder-, Verwaltungs- und Verwertungsrisiko: Der wirtschaftliche Erfolg hängt von der Entwicklung der gehaltenen Vermögenswerte sowie deren ordnungsgemäßer Verwaltung und Verwertung ab. Wertverluste oder eine erschwerte Verwertung können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust führen.


Erfolgsabhängigkeits- und Ausfallrisiko: Die Vergütung hängt regelmäßig ganz oder teilweise vom wirtschaftlichen Erfolg des Darlehensnehmers ab. Bei schlechter Geschäftsentwicklung können Erträge ausfallen; bei Zahlungsunfähigkeit kann auch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet sein.


Nachrang- und Ausfallrisiko: Die Ansprüche des Anlegers treten gegenüber anderen Gläubigern zurück. Insbesondere bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Insolvenz können Zins- und Rückzahlungen ausfallen und das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen.


Ertrags-, Verlustbeteiligungs- und Ausfallrisiko: Ausschüttungen können vom Unternehmenserfolg abhängig sein und vollständig entfallen. Je nach Vertragsgestaltung kann der Anleger an Verlusten teilnehmen; außerdem kann ein Nachrang bestehen. Dadurch ist auch ein Totalverlust möglich.


Emittenten- und Rückzahlungsrisiko: Zinszahlungen und Rückzahlung hängen von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten ab. Gerät dieser in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder wird insolvent, können Zinsen und Rückzahlung teilweise oder vollständig ausfallen.


Struktur-, Vertrags- und Ausfallrisiko: Die konkreten Risiken hängen besonders stark von der jeweiligen Vertrags- und Investitionsstruktur ab. Wirtschaftliche Probleme des Emittenten oder des zugrunde liegenden Projekts können zu ausbleibenden Zahlungen und zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.


Unternehmens-, Ausschüttungs- und Rückzahlungsrisiko
: Der wirtschaftliche Wert der Beteiligung hängt von der Entwicklung der Genossenschaft ab. Ausschüttungen sind nicht garantiert; Verluste können das Geschäftsguthaben beeinträchtigen und die Rückzahlung beim Ausscheiden reduzieren oder verzögert.