Risikohinweise zu Finanzanlagen
Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden.
Wesentliche Risiken
| Risiko | Hinweis |
|---|---|
| Totalverlustrisiko | Der Anleger kann das eingesetzte Kapital vollständig verlieren. |
| Keine Einlagensicherung | Die Anlage unterliegt nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. |
| Eingeschränkte Veräußerbarkeit | Die Anlage kann während der Laufzeit möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt verkauft werden. |
| Illiquiditätsrisiko | Der Anleger kann während der Laufzeit möglicherweise nicht kurzfristig über sein Kapital verfügen. |
| Bonitätsrisiko | Rückzahlung und Erträge hängen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Emittenten ab. |
| Insolvenzrisiko | Bei Insolvenz des Emittenten kann ein vollständiger Verlust eintreten. |
| Prognoserisiko | Wirtschaftliche Planungen und Erwartungen können sich als unzutreffend erweisen. |
| Laufzeitrisiko | Das Kapital kann für die vereinbarte Laufzeit gebunden sein. |
| Zins- und Ausschüttungsrisiko | Zinsen, Ausschüttungen oder Rückzahlungen können geringer ausfallen oder vollständig ausbleiben. |
| Kostenrisiko | Kosten und Provisionen können die Rendite mindern. |
| Steuerliches Risiko | Steuerliche Auswirkungen können sich ändern und hängen von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab. |
| Regulatorisches Risiko | Gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Auswirkungen auf die Finanzanlage haben. |
| Blindpool-Risiko | Finanzierungsangebote mit Blindpool-Struktur werden über MVP Finance Invest nicht veröffentlicht. |
Anleger sollten eine Anlageentscheidung nur treffen, nachdem sie die vollständigen Produktunterlagen sorgfältig gelesen und verstanden haben.
Besondere Risiken bei Nachrang und Rangrücktritt
Risiken nach Art der Vermögensanlage
Je nach Art und rechtlicher Ausgestaltung der Vermögensanlage können unterschiedliche Risiken bestehen. Die folgende Übersicht gibt einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind stets die konkreten Angebotsunterlagen und die angebotsspezifischen Risikohinweise.
Unternehmens- und Totalverlustrisiko: Der Anleger nimmt unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg des Unternehmens teil. Ausschüttungen können ausfallen und bei negativer Entwicklung kann das eingesetzte Kapital teilweise oder vollständig verloren gehen.
Treuhänder-, Verwaltungs- und Verwertungsrisiko: Der wirtschaftliche Erfolg hängt von der Entwicklung der gehaltenen Vermögenswerte sowie deren ordnungsgemäßer Verwaltung und Verwertung ab. Wertverluste oder eine erschwerte Verwertung können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust führen.
Erfolgsabhängigkeits- und Ausfallrisiko: Die Vergütung hängt regelmäßig ganz oder teilweise vom wirtschaftlichen Erfolg des Darlehensnehmers ab. Bei schlechter Geschäftsentwicklung können Erträge ausfallen; bei Zahlungsunfähigkeit kann auch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet sein.
Nachrang- und Ausfallrisiko: Die Ansprüche des Anlegers treten gegenüber anderen Gläubigern zurück. Insbesondere bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Insolvenz können Zins- und Rückzahlungen ausfallen und das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen.
Ertrags-, Verlustbeteiligungs- und Ausfallrisiko: Ausschüttungen können vom Unternehmenserfolg abhängig sein und vollständig entfallen. Je nach Vertragsgestaltung kann der Anleger an Verlusten teilnehmen; außerdem kann ein Nachrang bestehen. Dadurch ist auch ein Totalverlust möglich.
Emittenten- und Rückzahlungsrisiko: Zinszahlungen und Rückzahlung hängen von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten ab. Gerät dieser in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder wird insolvent, können Zinsen und Rückzahlung teilweise oder vollständig ausfallen.
Struktur-, Vertrags- und Ausfallrisiko: Die konkreten Risiken hängen besonders stark von der jeweiligen Vertrags- und Investitionsstruktur ab. Wirtschaftliche Probleme des Emittenten oder des zugrunde liegenden Projekts können zu ausbleibenden Zahlungen und zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Unternehmens-, Ausschüttungs- und Rückzahlungsrisiko: Der wirtschaftliche Wert der Beteiligung hängt von der Entwicklung der Genossenschaft ab. Ausschüttungen sind nicht garantiert; Verluste können das Geschäftsguthaben beeinträchtigen und die Rückzahlung beim Ausscheiden reduzieren oder verzögert.