An­ge­mes­sen­heits­prü­fung

Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung werden Angaben zu den Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers mit bestimmten Arten von Finanzanlagen eingeholt.

Ziel ist die Prüfung, ob der Anleger in der Lage ist, die mit der Finanzanlage verbundenen Risiken zu verstehen.

Kontakt aufnehmen Anfrage stellen

Umfang der
An­ge­mes­sen­heits­prü­fung

Die Angemessenheitsprüfung bezieht sich auf Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers.

persönliche Anlageziele

finanzielle Verhältnisse

individuelle Risikobereitschaft

Verlusttragfähigkeit

steuerliche Situation

wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Anlage

Wenn eine Anlage nicht angemessen erscheint

Erscheint eine Finanzanlage auf Grundlage der Angaben des Anlegers nicht angemessen, wird ein entsprechender Warnhinweis erteilt.

Ein Warnhinweis wird ebenfalls erteilt, wenn der Anleger die für die Angemessenheitsprüfung erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig macht.

Der Warnhinweis hindert den Anleger nicht daran, eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung zu treffen.